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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Dr. Scholze Confiserie GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 3 Preise

Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Preis.

Bei nachweisbaren erheblichen Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Energie, Verpackungsmaterialien oder Transportkosten behalten wir uns vor, den bestätigten Preis bis zum Produktionsbeginn angemessen anzupassen. Bei Lieferungen mehr als drei Monate nach Vertragsschluss gilt dieses Recht unabhängig vom Produktionsbeginn.

§ 4 Lieferbedingungen

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

Fracht- und Verpackungskosten richten sich nach den jeweils gültigen Konditionen. Express- und Sonderversandkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern dieser die Versandart vorgeschrieben hat.

§ 5 Produktspezifikationen

Bei kundenindividuell produzierten Artikeln sind Grundlage des Auftrags die jeweils zuletzt vom Kunden freigegebenen Produktspezifikationen, Nährwertangaben sowie Verpackungs- und Druckfreigaben. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige freigegebene Version.

Für Abweichungen, die auf veralteten, fehlerhaften oder nicht freigegebenen Unterlagen des Kunden beruhen, übernehmen wir keine Haftung.

Muster- und Freigabeprozess:
Freigegebene Muster gelten als verbindliche Referenz für Geschmack, Textur, Optik und die bei Freigabe erkennbaren Produkteigenschaften. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass diese Eigenschaften seinen Anforderungen entsprechen. Beanstandungen solcher freigegebenen Eigenschaften sind ausgeschlossen, soweit die Serienproduktion dem freigegebenen Muster unter Berücksichtigung technisch unvermeidbarer und branchenüblicher Schwankungen entspricht.

Branchenübliche Produktabweichungen:
Technisch unvermeidbare und branchenübliche Abweichungen bei Geschmack, Farbe, Konsistenz, Geruch, Stückgewicht, Nährwerten oder Druckbild stellen keinen Mangel dar, soweit sie innerhalb vereinbarter oder gesetzlich zulässiger Toleranzen liegen und für den Kunden zumutbar sind.

Verpackung, Kennzeichnung und Claims:
Der Kunde trägt die Verantwortung für von ihm freigegebene Verpackungstexte, Produktbezeichnungen, Claims, Werbeaussagen sowie Marken- und Designrechte. Der Hersteller schuldet keine rechtliche Prüfung dieser Inhalte.

Mindesthaltbarkeit:
Die Produktion erfolgt grundsätzlich auf Basis der vom Hersteller empfohlenen Mindesthaltbarkeit. Vom Kunden gewünschte längere Mindesthaltbarkeiten erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden, sofern keine gesonderte Prüfung und schriftliche Bestätigung durch den Hersteller erfolgt.

Entwicklungsleistungen:
Entwicklungsleistungen, Rezepturentwicklung, Bemusterungen und Pilotchargen schulden keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommerziellen Erfolg.

Liefermengen:
Prozessbedingt kann die Liefermenge bei kundenindividuellen Artikeln um bis zu ±10 %, mindestens jedoch ±2.000 Stück von der bestätigten Bestellmenge abweichen. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich gelieferten Menge (Ist-Menge).

§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen.

Äußerlich erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Mindergewicht sind unverzüglich beim Empfang unter Hinzuziehung des Frachtführers festzustellen und schriftlich anzumelden.

Qualitätsreklamationen müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Wareneingang schriftlich bei uns eingehen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Im Übrigen gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Haftung und Rückrufmaßnahmen

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist in diesen Fällen zusätzlich auf den Netto-Warenwert der betroffenen Lieferung, höchstens jedoch auf 100.000 EUR je Schadensfall, begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen ist die Haftung für entgangenen Gewinn sowie mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht.

Rückruf-, Rücknahme- und Marktmaßnahmen:
Rückruf-, Rücknahme- oder vergleichbare Marktmaßnahmen sind vor Durchführung mit uns abzustimmen.

Ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder einer unmittelbaren Produktsicherheitsgefahr ein sofortiges Handeln erforderlich und eine vorherige Abstimmung nicht möglich oder nicht zumutbar, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich, spätestens gleichzeitig mit Einleitung der Maßnahme, schriftlich zu informieren und uns Gelegenheit zur Mitwirkung an den weiteren Maßnahmen zu geben.

Kosten solcher Maßnahmen werden nur erstattet, soweit die Maßnahme objektiv erforderlich und angemessen war und wir hierfür rechtlich einzustehen haben.

Eigenmächtig veranlasste Maßnahmen ohne vorherige Abstimmung oder ohne unverzügliche Information begründen keinen Erstattungsanspruch, soweit die unterlassene Abstimmung oder Information unsere Prüfung, Begrenzung oder Abwicklung der Maßnahme beeinträchtigt hat.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu begleichen, sofern nicht abweichend vereinbart.

Zahlungen sind ausschließlich an uns unmittelbar zu leisten. Bankrückläufer berechtigen uns, die entstandenen Kosten weiter zu belasten.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Bei beeinträchtigter Kreditwürdigkeit des Käufers oder Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

Im Falle des Weiterverkaufs tritt der Käufer bereits jetzt alle hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in voller Höhe sicherungshalber an uns ab.

Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, darf er über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht mehr verfügen.

Die Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, dies wird von uns schriftlich erklärt.

§ 10 Rezeptur- und Know-how-Schutz

Rezepturen, Herstellungsverfahren, Produktionsparameter, Entwicklungsunterlagen und sonstiges Know-how verbleiben beim Hersteller.

Eine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten findet ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht statt.

§ 11 Lagerung und Gefahrübergang

Mit Gefahrübergang trägt der Kunde die Verantwortung für sachgerechte Lagerung, Transport, Weitervertrieb sowie die Einhaltung der empfohlenen Lagerbedingungen.

Qualitätsbeeinträchtigungen aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßen Transports nach Gefahrübergang begründen keine Mängelansprüche.

§ 12 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt sowie sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs – insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördlichen Maßnahmen oder Einschränkungen, Rohstoffengpässen, Lieferantenausfällen, Energieengpässen oder Transportstörungen – sind wir berechtigt, die Lieferung zu verschieben, Mengen einzuteilen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Haftungsansprüche entstehen.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Lüneburg.

Gerichtsstand ist Lüneburg, sofern der Käufer Kaufmann ist.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 


 

Dr. Scholze Confiserie GmbH & Co. KG
Zeppelinstraße 28
21337 Lüneburg

Tel. 04131/8707-0
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www.drscholze.com

Amtsgericht Lüneburg HRA 1369
Komplementär: Dr. Scholze Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer: Dr. Alwin Scholze, Julian Scholze